Niedersachsen-Ost. Die private Haftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Policen. Allerdings gerät der Leistungsumfang schnell an Grenzen. Denn häufig müssen Versicherte ihr Recht erst vor Gericht durchsetzen.
Eines der schwierigen Themen ist die Frage nach dem Versicherungsschutz bei Gefälligkeiten. Wer anderen einen Gefallen tut, muss in aller Regel nicht einstehen, wenn er dabei einen Schaden anrichtet – es sei denn, erhandelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Wer also beim Umzug hilft und den teuren Fernseher aus Versehen fallenlässt, der muss ihn nicht ersetzen. Read the rest of this entry »